Madonna verliert Prozess: Privat-Kram darf versteigert werden
Ihre ehemalige Freundin gibt jede Menge Nippes in eine Auktion.
Ihre ehemalige Freundin gibt jede Menge Nippes in eine Auktion.
Niederlage vor Gericht für Madonna. Wir hatten bereits darüber berichtet: Eine ehemalige Freundin darf eine ganze Kiste persönlicher Gegenstände von Madonna versteigern - darunter auch ein Brief, in dem Rap-Star Tupac Shakur mit ihr nach einer Kurzzeit-Beziehung Schluss macht.
>> Brief von Tupac aufgetaucht: warum kam es zur Trennung von Madonna?
Madonna wollte verhindern, dass ihre ehemalige Freundin, die Kunsthändlerin Darlene Lutz, den pikanten Brief und die anderen Gegenstände versteigert. Die beiden Ladies sind seit Jahren zerstritten. Dutz hatte Madonnas Kram - darunter weitere Liebesbriefe, Musikkassetten, eine Haarbürste und vieles mehr - bereits vor einem Jahr versteigern wollen. Madonna hatte dagegen im vergangenen Sommer allerdings eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Die Argumentation der Anwälte: Zu den strittigen Gegenständen zähle auch ein Satz Unterwäsche, den Madonna selbst einem Liebhaber mit der Post geschickt habe. Insofern könne sich Madonna bei einem solchen Verhalten schlecht auf den Schutz ihrer Privatsphäre berufen.