80s80s. Real 80s Radio.
80s80s. Real 80s Radio.

AGBs und Auftragsabwicklung

Die Auftragsabwicklung erfolgt über Antenne MV GmbH & Co. KG, nachstehend
„80s80s Radio“ genannt.

I. Allgemeines

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Antenne MV GmbH & Co. KG, nachstehend „80s80s Radio“ genannt, vermarktet Werbefunksendungen

(z.B. im klassischen Werbeblock, als Sonderplatzierung, als Patronat) und

Online-Werbeflächen (z. B. Bilder, Grafiken, Tonfolgen, Bewegtbilder in unterschiedlichen Formaten).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen 80s80s Radio und ihren

Auftraggebern für sämtliche, auch künftige Werbefunkaufträge (dazu unten II.) und Onlinewerbeaufträge

(dazu unten III.).

1.2 Werbefunkaufträge sind Verträge über die Ausstrahlung akustischer Werbung im Hörfunk

über alle möglichen Verbreitungswege durch 80s80s Radio. 80s80s Radio darf Aufträge nationaler

Kunden, die an 80s80s Radio herangetragen werden, auch an die Radio Marketing Service

GmbH & Co. KG (RMS) weiterleiten.

1.3 Onlinewerbeaufträge sind Verträge über die Einbindung von unterschiedlichen Werbemitteln

auf Webseiten von 80s80s Radio.

2. Abweichende oder ergänzende Regelungen

2.1 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers

werden nur anerkannt, wenn 80s80s Radio schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies

gilt auch, falls 80s80s Radio den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender

Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden

sind schriftlich niederzulegen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Rechnungssumme ist zur Zahlung an 80s80s Radio fällig 16 Tage nach Rechnungsdatum

und Ausstrahlung der Werbefunksendung bzw. Platzierung des Werbemittels. Bei Platzierung

von Werbemitteln ist 80s80s Radio auch berechtigt, Sammelrechnungen zum Monatsende

für die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen. 80s80s Radio gewährt dem Auftraggeber

2% Skonto, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem

Konto von 80s80s Radio eingeht. 80s80s Radio ist ferner berechtigt, im Einzelfall mit dem Auftraggeber

Zahlung per Vorkasse gesondert zu vereinbaren.

3.2 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von drei

Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. 80s80s Radio ist verpflichtet, den Auftraggeber

hierauf spätestens bei Rechnungsstellung besonders hinzuweisen.

3.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht

wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber

nicht zu.

4. Haftung

4.1 80s80s Radio haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei

der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist der Höhe nach jedoch beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung

des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig

vertrauen darf.

4.2 Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum

bzw. Platzierung des Werbemittels, bei unterbliebener Ausstrahlung bzw. Platzierung

des Werbemittels ab vereinbartem Werbebeginn. Dies gilt auch für konkurrierende deckungsgleiche

Ansprüche aus außervertraglicher Haftung.

4.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.

5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand

für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der

Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches

Sondervermögen ist, im Falle eines Vertragsschlusses mit 80s80 Radio Schwerin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung

gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand

im Inland hat.

5.2 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.3 Sind oder werden einzelne der in diesem Dokument niedergelegten Geschäftsbedingungen

unwirksam oder abbedungen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

II. Regelungen für Werbefunkaufträge

1. Werbefunkauftrag

1.1 Werbefunkaufträge werden als Festaufträge angenommen und erst nach schriftlicher Bestätigung

oder nach Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch 80s80s Radio verbindlich. Die Bestätigung

hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach Auftragseingang, zu erfolgen

und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden, Buchungsvolumen, Spotlängen und bestätigt werden können, werden durch Ausstrahlung angenommen; ihre Bestätigung erfolgt

unverzüglich nach der Ausstrahlung.

1.2 80s80s Radio behält sich vor, die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Motivpläne, Tonträger)

wegen ihrer Herkunft oder ihres Inhalts oder wegen technisch unzureichender Qualität zurückzuweisen

und die Ausstrahlung einer Werbefunksendung zu verweigern, insbesondere dann,

wenn der Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen berechtigte Interessen von 80s80s

Radio verstößt oder wenn die Sendeunterlagen technisch unzureichend sind. Die Gründe der

Ablehnung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Ist die abgelehnte Werbesendung

bereits bezahlt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung. Weitere Ansprüche

sind ausgeschlossen. Bei 80s80s Radio bereits entstandene Produktionskosten sind

vom Auftraggeber zu erstatten und sofort zur Zahlung fällig, gleich ob die Werbefunksendung

zur Ausstrahlung kommt oder nicht.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung

2.1 Der Auftraggeber hat die Sendeunterlagen bis spätestens eine Woche vor Ausstrahlung

der Werbefunksendung in technisch und rechtlich einwandfreier Form bei 80s80s Radio abzuliefern.

80s80s Radio prüft die Sendeunterlagen auf ihre Verwendbarkeit. Dies entbindet den

Auftraggeber nicht von einer eigenverantwortlichen umfänglichen Prüfung der Sendeunterlagen

gemäß Ziff. 2.3.

2.2. Der Auftraggeber darf die Sendeunterlagen nach Ablieferung nur in Abstimmung mit

80s80s Radio abändern, es sei denn, die Änderung ist ausschließlich zur Anpassung an technische

Sendenormen erforderlich.

2.3 Der Auftraggeber hat die Werbesendung vor der ersten Ausstrahlung auf ihre Vertragsmäßigkeit

zu überprüfen und 80s80s Radio alle erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich

oder in Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber

dieser Prüf- und Anzeigepflicht nicht nach, kann er Rechte wegen dieser Mängel gegen 80s80s

Radio nicht mehr geltend machen.

2.4 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte der Werbefunksendung nicht gegen geltendes

Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine

Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt 80s80s Radio insoweit von sämtlichen auf einem

Verschulden des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen 80s80s

Radio geltend machen.

2.5 Weist 80s80s Radio die Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat

– insbesondere wegen technischer oder rechtlicher Mängel – zurück, hat der Auftraggeber das

Recht, die beanstandeten Sendeunterlagen unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht

oder nicht rechtzeitig, kann 80s80s Radio den freigewordenen Sendeplatz anderweitig vergeben.

Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung ist dasjenige anzurechnen, was 80s80s Radio durch die anderweitige

Belegung des freigewordenen Sendeplatzes erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Sendeunterlagen,

weil die Ausstrahlung berechtigten Interessen von 80s80s Radio widerspricht, entfällt der

Anspruch auf Zahlung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz

ist insoweit ausgeschlossen.

3. Preise

3.1 Werbefunkaufträge werden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste von 80s80s Radio zur Zeit

des Vertragsschlusses über die Ausstrahlung der Sendung abgerechnet. Alle Preise verstehen

sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich

ausgestrahlten, mindestens aber auf Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge

beträgt zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots beträgt die Mindestberechnungslänge

für den Gesamtspot 20 Sekunden.

3.2 80s80s Radio gewährt, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen Nachlass auf die jeweils

gültigen Preise nur nach Maßgabe der Rabattstaffel laut der bei Abrechnung geltenden Preisliste.

Soweit Rabatte auf Basis eines angenommenen Jahresvolumens der Werbung gewährt

werden, erfolgt ggf. am Kalenderjahresende eine dem tatsächlichen Volumen entsprechende

Rückvergütung oder Nachberechnung. Konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 18

AktG werden Konzernrabatte gewährt, sofern der Konzernstatus vom Auftraggeber nachgewiesen

und von 80s80s Radio schriftlich anerkannt ist. Verbundwerbung wird nach besonderer

Vereinbarung mit 80s80s Radio durchgeführt.

3.3 Von 80s80s Radio anerkannte Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten, sofern sie

den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Werbefunkauftrag werblich beraten haben und

sie dies nachweisen, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der Nettoauftragssumme. Die

Agenturprovision entsteht nicht, wenn Werbeagenturen oder Werbevermittler mit dem werbungtreibenden

Auftraggeber identisch sind.

4. Leistung, Mängelgewährleistung

4.1 80s80s Radio strahlt die Werbefunksendung nach Maßgabe der Beauftragung aus. Soweit

der Werbefunkauftrag nur für bestimmte UKW-Frequenzen (Belegungsarten) von 80s80s Radio

erteilt wurde, erfolgt die Ausstrahlung nur in den gebuchten Belegungsarten. 80s80s Radio

steht es frei, die Werbefunksendung auch im Simulcast-Stream von 80s80s Radio im Internet

auszustrahlen. Mangels gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung hierüber besteht eine entsprechende

Verpflichtung jedoch nicht.

4.2 Vereinbarte Sendezeiten werden unter nachfolgenden Einschränkungen eingehalten: Eine

Gewähr für die Ausstrahlung der Werbefunksendung in bestimmten Werbeblöcken oder in einer

bestimmten Sendestunde oder in einer bestimmten Reihenfolge wird nicht gegeben. Besondere

Ausstrahlungsmodalitäten, etwa Konkurrenzausschluss, bedürfen einer gesonderten schriftlichen

Vereinbarung. 4.3 Unerheblich sind Minderleistungen bei verminderter technischer Reichweite der Ausstrahlung

von weniger als 10% und eine Verschiebung der Sendezeit von bis zu zwei Stunden.

Hieraus können Rechte nicht hergeleitet werden.

4.4 Bei einer nicht unerheblichen Minderleistung von 80s80s Radio kann der Auftraggeber

nach seiner Wahl Ersatzausstrahlung an einem vergleichbaren Sendeplatz oder Minderung des

Sendepreises entsprechend dem Umfang der Minderleistung verlangen. Bei teilweisem Sendeausfall

erfolgt die Ersatzausstrahlung nur für die ausgefallenen Belegungsarten. Fällt bei landesweiten

Werbefunkaufträgen nicht mehr als eine Belegungsart aus, gilt die Leistung noch als

vertragsgemäß. Schlägt die Ersatzausstrahlung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar

oder verweigert 80s80s Radio sie ernsthaft und endgültig, kann der Auftraggeber nach den

gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.

4.5 Die Haftung von 80s80s Radio ist ausgeschlossen, soweit die Gründe für eine mangelhafte

Ausstrahlung oder eine eingeschränkte Reichweite der Ausstrahlung der Werbefunksendung

auf Gründe zurückzuführen sind, die 80s80s Radio nicht zu vertreten hat, wie z. B. Störungen

aus dem Bereich des Netzbetreibers.

4.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum

bzw. bei unterbliebener Ausstrahlung ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum. Dies gilt nicht

für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Garantie.

5. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Aufbewahrung von Unterlagen

5.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche gewerbliche Schutzrechte, Urheber-,

Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Verwertung

der Sendeunterlagen in Rundfunk oder Internet bei der Abwicklung des Werbefunkauftrages

erforderlich sind. Er stellt 80s80s Radio von allen von ihm zu vertretenden Ansprüchen Dritter

wegen der Verletzung solcher Rechte frei. Dies umfasst auch die Kosten erforderlicher Rechtsverteidigung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, 80s80s Radio die für die Abrechnung mit der

GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben (z. B. über Komponisten,

Titel und Länge der verwendeten Musik) unaufgefordert mit Auftragserteilung mitzuteilen.

5.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet für 80s80s Radio

mit der Umspielung. Tonträger werden nach der Umspielung nur dann an den Auftraggeber

zurückgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber räumt mit Übergabe der Sendeunterlagen 80s80s Radio das Senderecht und

das Hörfunknutzungsrecht an den Werbefunksendungen ein, und zwar örtlich unbegrenzt sowie

zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen

Umfang. Hierzu gehört auch das Recht, das Hörfunknutzungsrecht an zur Sendeabwicklung

beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere analog,

digital, terrestrisch, kabelgebunden, per Satellit und per Internetradio sowie on-demand und

near-demand.

III. Regelungen für Onlinewerbeaufträge

1. Onlinewerbeauftrag

Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in Textform

(§ 126b BGB) durch 80s80s Radio verbindlich. Die Bestätigung kann bei Kombinationsaufträgen

für Werbefunksendungen und Onlinewerbung auch in einem gemeinsamen Bestätigungsschreiben

erfolgen. Sie hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach

Auftragseingang, zu erfolgen und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden und

Buchungsvolumen zu enthalten. Onlinewerbeaufträge, die aus zeitlichen Gründen vor Beginn

einer Online - Werbekampagne nicht mehr bestätigt werden können, werden durch Umsetzung

im Sinne der ersten Einbindung der Werbekampagne auf der gebuchten Webseite angenommen;

ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach Beginn der jeweiligen Werbekampagne.

2. Werbemittel

Online - Werbemittel (nachfolgend „Werbemittel“) im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen:

Bilder, Bewegtbilder, Texte, Tonfolgen, jeweils einschließlich ggf. Verlinkungen auf dritte

Webseiten.

3. Leistung, Mängelgewährleistung

3.1 80s80s Radio kann Aufträge zur Schaltung von Werbemitteln als Fest- oder Abrufauftrag

vereinbaren. Bei Festaufträgen bucht 80s80s Radio nach Eingang eines jeden Auftrags feste

Zeiträume für die Platzierung der Werbemittel. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber - soweit

nicht abweichend vereinbart - verpflichtet, die gebuchten Platzierungen so rechtzeitig abzurufen,

dass sie bis zum Ende des Kalenderjahres der Buchung abgewickelt werden können.

3.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung über Zeit, Art und Umfang der Platzierung

der Werbemittel zugrunde liegt, platziert 80s80s Radio die Werbemittel im Einvernehmen mit

dem Auftraggeber. Ist ein Einvernehmen nicht herstellbar, entscheidet 80s80s Radio nach billigem

Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über

die Platzierung. Die Platzierung von Werbemitteln erfolgt ausschließlich in Formaten, die in der

jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind, sofern nicht abweichend vereinbart.

3.3 80s80s Radio ist berechtigt, einzelne Werbemittel auch bei bestätigten Aufträgen aus sachlich

gerechtfertigten Gründen abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze, behördliche

Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Platzierung für 80s80s Radio unzumutbar ist, z. B. wegen mangelhafter technischer Qualität. 80s80s Radio teilt dem Auftraggeber

die Gründe für die Ablehnung der Platzierung eines Werbemittels unverzüglich mit. Weist

80s80s Radio Werbemittel aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat - insbesondere

wegen technischer oder rechtlicher Mängel - zurück, hat der Auftrageber das Recht, die beanstandeten

Werbemittel unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann

80s80s Radio die freigewordene Platzierung anderweitig vergeben. Der Auftraggeber bleibt

jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung ist

dasjenige anzurechnen, was 80s80s Radio durch die anderweitige Belegung der freigewordenen

Werbekapazitäten erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Platzierung, weil die Platzierung

berechtigten Interessen von 80s80s Radio widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung.

Der Auftraggeber kann aus einer berechtigten Zurückweisung eines Werbemittels gegenüber

80s80s Radio keine Schadenersatzansprüche geltend machen.

3.4 Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Platzierung auf ihre Vertragsgemäßheit

zu überprüfen und 80s80s Radio alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung

der Beanstandung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber

die rechtzeitige und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Platzierung des

Werbemittels als genehmigt.

3.5 Werden Werbemittel neben oder gemeinsam mit Werbefunkaufträgen beauftragt, wirken

sich etwaige Mängel bei Durchführung des Auftrags in einem Medium - sofern nicht abweichend

vereinbart oder für den Auftraggeber unzumutbar - nicht auf den Auftrag für das jeweilige andere

Medium aus.

3.6 Ein Mangel in der Darstellung bzw. Platzierung des Werbemittels liegt insbesondere nicht

vor bei nicht von 80s80s Radio zu vertretenden Störungen der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall

bei Internet-Providern oder nicht 80s80s Radio zuzurechnenden Online-Diensten, bei

unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern, soweit diese nicht im

Verantwortungsbereich von 80s80s Radio liegen sowie bei Darstellungsfehlern, die aufgrund

von Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- oder Hardware des Users erzeugt werden.

Der vorübergehende Ausfall eines Ad-Servers stellt keinen Mangel dar, soweit die Ausfallzeit

im Verhältnis zur vereinbarten Platzierungszeit des Werbemittels für den Auftraggeber noch zumutbar

ist.

3.7 Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von 80s80s Radio nicht zu

vertretenden Umständen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt platziert werden, so ist 80s80s Radio

berechtigt, die Platzierung des Werbemittels nachzuholen, soweit dies nicht für den Auftraggeber

unzumutbar ist. 80s80s Radio setzt den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung

4.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier Werbemittel verantwortlich,

die den nachfolgenden und ggf. zusätzlich vereinbarten Vorgaben entsprechen. Die Werbemittel

sind - ggf. unter Nennung etwaiger Link- Ziele - spätestens sieben Werktage vor Beginn der Platzierung zu übermitteln. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Übermittlung ist

80s80s Radio berechtigt, die Platzierung des Werbemittels zu verweigern. Der Auftraggeber

bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet, 80s80s Radio muss sich jedoch ersparte

Aufwendungen anrechnen lassen. Die für die jeweils gebuchten Werbemittel geltenden

technischen Spezifikationen legen die Vertragspartner im Rahmen der Auftragserteilung

verbindlich fest.

4.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte des Werbemittels nicht gegen geltendes

Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte

Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt 80s80s Radio insoweit von sämtlichen auf einem Verschulden

des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen 80s80s Radio

geltend machen.

5. Preise

Onlinewerbeaufträge werden auf Basis der jeweils gültigenPreisliste von 80s80s Radio zur Zeit

des Vertragsschlusses über die Platzierung der Werbemittel abgerechnet. Alle Preise verstehen

sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der in der

jeweiligen Beauftragung vereinbarten Abrechnungsmodalitäten.

6. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber räumt mit Übergabe des Werbemittels 80s80s Radio alle für die Nutzung

des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte,

insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung,

Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung sowie erforderliche Markennutzungsrechte

soweit diese jeweils räumlich, inhaltlich und zeitlich für die Durchführung des Onlinewerbeauftrags

erforderlich sind, ein. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle insoweit einzuräumenden

Rechte verfügt und stellt 80s80s Radio von ihm zu vertretende Ansprüche Dritter wegen der

Verletzung solcher Rechte frei.